Auf Gedeih und Verderb \(veraltend auch: Ungedeih\)

Auf Gedeih und Verderb \(veraltend auch: Ungedeih\)
Auf Gedeih und Verderb (veraltend auch: Ungedeih)
 
Die Redewendung ist gleichbedeutend mit »bedingungslos, was auch Gutes oder Schlimmes geschehen mag«: Sie ist auf Gedeih und Verderb mit ihm verbunden. - In diesem Sinne verwendet auch Hans Fallada die Fügung in seinem Roman »Jeder stirbt für sich allein«: »Es war ein ungeschriebenes Gesetz, dass all die alten. .. Kriminalisten auf Gedeih und Verderb zusammenhielten« (S. 240).
 
 
Fallada, Hans: Jeder stirbt für sich allein. Reinbek: rororo 671/672, 1964. - EA 1947.

Universal-Lexikon. 2012.

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